Die Berufsschule beteiligte sich im Schuljahr 2021/22 mit den Themen
„Bewegungsangebote für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte“, „Verpflegungsangebote für eine gesunde und ökologische Ernährung“ sowie „Suchtprävention“.
Mit großem Engagement wurden die Durchführung der Projekte von den Berufsschullehrern:innen Florian Seiz und Mandy Schubert (Bewegung), Christian Läßker und Gabriel von Rönnebeck (Ernährung) und der Schulsozialpädagogin Sandra Pillmaier (Suchtprävention) angestoßen und begleitet.

Jugendliche (im Alter von 16 – 18 Jahren) Füchtlinge aus der Ukraine können sich gern bei uns melden.

Pressemitteilung zur Einrichtung von Willkommensgruppen an den Schulen im Landkreis Erding

Link zum Schulamt Erding: https://www.schulamt-erding.de/

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Öffnungszeiten

KIOSK Schülereingang:
010:30 Uhr bis 11.00 Uhr - Mittag geschlossen
KIOSK Kantine:
07:45 Uhr bis 13.45 Uhr
KIOSK Gastro:
10:30 Uhr bis 11:00 Uhr

 

 

Anmeldung an der Berufsschule und der Berufsfachschule

Bitte lesen Sie alle Hinweise und Informationen auf dieser Seite VOR der Online-Anmeldung aufmerksam durch!

Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers bzw. der Schülerin, um Verwechslungen zu vermeiden.

Da die Anmeldung online erfolgt, können Sie ein Formular der Anmeldung für Ihre eigenen Unterlagen als Bestätigung ausdrucken. Entgegen der Ankündigung am Ende der Online-Anmeldung muss der Berufsschule jedoch nicht das Anmeldeformular mit Unterschrift an der Schule vorgelegt werden.

Beachten Sie, welche Unterlagen Sie vorab einreichen bzw. am ersten Schultag mitbringen müssen!

Schüler mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf weisen wir auf den hinterlegten Erfassungsbogen hin.

Außerdem weisen wir Sie an dieser Stelle auf die ergänzenden Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs hin.

Bitte melden Sie sich nun über folgende Links an der für Sie zuständigen Schule an:

Berufsfachschule für Kinderpflege (hier klicken und Sie finden Infos zum Zeitraum und die weiteren Voraussetzungen zur Anmeldung)

Berufsschule Erding (jederzeit möglich)

 

Anmeldung zum Besuch der Berufsfachschule für Kinderpflege

Die Anmeldung zum Besuch der Berufsfachschule ist nur online möglich. Bitte benutzen Sie dazu folgenden Link (grüner Button). Beachten Sie den Anmeldzeitraum sowie die weitere Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend zu finden. Allgemeine Informationen zur Berufsfachschule finden Sie hier!

 

 !! Der Link zur Anmeldung ist nur für den genannten Zeitraum freigeschaltet  !!
Anmeldezeitraum 2024: 22. April bis 31. Mai 

Durch Anklicken des Links gelangen Sie zu SchulantragOnline, die durch den externen IT-Dienstleister Güntner IT erfolgt.

Aufgrund der Bestimmungen im BayEUG (Art. 75, Art. 85a und Art. 88) und in der BaySchO (§ 41) bitten wir Sie auch bei der Anmeldung von volljährigen Schülern:innen, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Erziehungsberechtigten anzugeben.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers bzw. der Schülerin, um Verwechslungen zu vermeiden.

So bewerben Sie sich: 
- Lückenloser Lebenslauf
- Beglaubigte Zeugniskopie der zuletzt besuchten Schule
- Vorschlag eines Praktikumsplatzes

Sie benötigen: 
- Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
- Fähigkeit mündliche Leistungsnachweise vor der Klasse durchzuführen
- Ärztlich bestätigte Berufseignung und §§ 43 Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Nachweis Masernschutzimpfung

Später nachzureichen sind bei erfolgreicher Zusage: 
- Erweitertes amtliches Führungszeugnis (Nachweis für die Kindertageseinrichtung)
- Bescheinigung über das Ergebnis einer „Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“ durch einen Betriebsarzt (Hinweise über den Hausarzt) gemäß der Biostoffverordnung §6

Allgemeine Informationen zur Teilzeitausbildung Kinderpflege:
- Dauer 3 Jahre
- Unterricht nur vormittags
- Gleichwertiger Abschluss im Vergleich zur zweijährigen Ausbildung
- Praktikum in Krippe, Kindergarten oder Hort an einem Tag in der Woche

Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen.

Die Unterlagen können Sie persönlich im genannten Zeitraum in der Verwaltung abgeben:

Montag - Freitag 8:30 - 11:30
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 16:00
in den Faschingsferien Mi.-Fr. 9:00 - 11:30

 

Beachten Sie hier u.a. die ergänzenden Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs. Diese wie weitere Informationen sind unter "Informationen zur Schule bzw. zum Schuljahresbeginn" zu finden.

Schüler mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf sowie weiteren Beratungs- oder Hilfsbedarf weisen wir auf diese Seite hin: Beratungsangebote 

Eltern- und Ausbildersprechtag für das Schuljahr 2023/2024

Der Eltern- und Ausbildersprechtag (Termin: Mittwoch, 17.01.2024 im Zeitraum 16:30 bis 19:00 Uhr) am BSZ Erding wird digital organisiert. Das bedeutet, dass interessierte Eltern und Vertreterinnen bzw. Vertreter der Ausbildungsbetriebe Gesprächstermine bei Lehrkräften online buchen müssen. Dadurch sollen Warteschlangen vermieden und bessere Planbarkeit gewährleistet werden. Trotzdem soll ausreichend Zeit für Einzelgespräche zur Verfügung stehen.

Wie ist vorzugehen?

Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben die Information zu Beginn des Schuljahres über Ihre Kinder erhalten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe wurden zusätzlich per E-Mail informiert. 

Buchungen von Gesprächsterminen können ab Montag, 27.11.2023 bis einschließlich Dienstag, 16.01.2024 (16:00 Uhr!!!) vorgenommen werden!!!

Hier geht es zur Seite für die Buchung der Sprechzeiten!

Weitere Hilfestellung bietet diese Schnellanleitung.

Sollten bei der digitalen Buchung unerwartet Probleme auftreten, wenden Sie sich an die Klassenleiter. Beachten Sie, dass Lehrkräfte keine Buchungen von Sprechzeiten vornehmen können.

Bis heute sieben gespendete Lebenschancen

Mit der Auszeichnung würdigen die Vertreter der DKMS GmbH (ehemals Deutsche Knochenmarkspenderdatei) die regelmäßige Organisation und Durchführung von Typisierungsaktionen an der Berufsschule. Seit 2014 haben sich 647 Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte als Stammzellenspender typisieren lassen. Sieben davon haben bereits Knochenmark gespendet und damit sieben an Blutkrebs erkrankten Menschen eine neue Lebenschance geschenkt.

Die Neuwahlen der Vorstandschaft beim Förderverein der Staatlichen Berufsschule, Fachoberschule und Berufsoberschule Erding wurden in Zeiten der Pandemie erfolgreich durchgeführt! Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier.

Ausgebrannt, erschöpft, traurig, kraftlos - Depressionen sind keine Seltenheit und können jede oder jeden treffen. Hier findest du zu diesem Thema Informationen, Materialien zum Herunterladen, ein Aufklärungsvideo und hilfreiche Unterstützungsangebote.

"MACH DEIN HANDY NICHT ZUR WAFFE"... Influencer Falco Punch zeigt dir wie leicht du mit dem Smartphone zum Opfer oder Täter werden und dich strafbar machen kannst. Mit diesem brandneuen Video will die Staatsregierung dich sensibilisieren und dich aufklären.... Klick dich rein! Dort gehts zur Kampagne des Justiz- und Kultusministeriums.

Alle Prüfungen in den IHK-Ausbildungsberufen

  • AP Teil 1 - Frühjahr 2020
  • ZP Frühjahr 2020

sind abgesagt und finden NICHT statt.

Die demnächst anstehenden IHK-Abschlussprüfungen werden ebenfalls alle verschoben. Mehr unter www.dihk.de.

Die Zwischenprüfung für MFA (Termin 01.04.2020) wurde von der Bayerischen Landesärztekammer abgesagt!

Und auch die Zwischenprüfung für ZFA (Termin 22. April 2020) wird nicht durchgeführt!

20180706 DSC0442 Fotos Balken schlagenAm Freitag, den 06.07.2018, haben sich 20 angehende Zimmerer der 10. Klasse der Berufsschule Erding vorgenommen, einen Einblick in die traditionelle Handwerkskunst „Balkenschlagen“ zu nehmen. 

Datenschutzhinweise 1

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Erding
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Freisinger Str. 89
85435 Erding
Tel.: 08122-95435-0
FAX: 08122-95735-1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Erding:
- persönlich -
Freisinger Str. 89
85435 Erding
08122-95435-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Ver-bindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

 

Empfänger von personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten unserer Schülerinnen und Schüler werden über die Homepage des externen Dienstleisters „SchulantragOnline“ erfasst:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden
Telefon: +49 (961) 35653
Fax: +49 (961) 37144
mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.schulantrag.de
Die Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf einem schuleigenen Server der Staatlichen Berufsschule Erding.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfris-ten zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Be-richtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschrän-kung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Da-tenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

B) Informationen zum Internetauftritt

Hinweis: Die folgenden Ausführungen sind an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Nähere Auskünfte kann die Schule ggf. vom Auftragsverarbeiter (Internethoster der Schule) erhalten.

 

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch (Name und Anschrift des Auftragsverarbeiters) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.

Aktive Komponenten

Wir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.

 

Cookies

Wir setzen und verwenden keine Cookies.

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten
Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schul-finanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständi-ge Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen fest-stellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbe-such verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Nur bei Berufsschulen:

  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Daten in Unterlagen von Schülern bzw. Schülerinnen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 Betroffene DatenAufbewahrungszeit/
Löschungsfrist
1. Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeug-nisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verlei-hen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leistungsnachweise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers bzw. der betreffenden Schülerin unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bay-ern, Abschnitt III Nr. 4.4)

 

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledi-gung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalver-waltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständi-ge Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

 

Dauer der Speicherung

 

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstver-hältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

 

Grundsatz:

Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen

(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)


Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

_________________________________

[1] Über die Information des Betroffenen über die Datenverarbeitung im Rahmen des Internetauftritts hinausgehend kann die Datenschutzerklärung auch als Standort gewählt werden, um den Betroffenen über weitere Datenverarbeitungen der Schule gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren, z.B. Information des Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Veranstaltungen oder bei bestimmten Fachverfahren (siehe C).

 

 2023 schulleitung

Das Team setzt sich zusammen aus (von links nach rechts):

Markus Atzmüller - Mitarbeiter der Schulleitung
Silvia Kronschnabl - Mitarbeiterin der Schulleitung
Dieter Link - Schulleiter
Maria Bäumel - Mitarbeiterin der Schulleitung
Günther Mittermaier - ständiger Vertreter des Schulleiters
Jens-Peter Koch - Mitarbeiter der Schulleitung
Michael Schlenzger - Mitarbeiter der Schulleitung

Am 18. Januar 2017 fand im Rahmen des Elternsprechtages auch die Wahl der neuen Elternvertreter im Berufsschulbeirat der Staatlichen Berufsschule Erding statt. Gewählt wurden Roswitha Eggelmann und Harald Irl. Zur Kontaktaufnahme mit dem Berufsschulbeirat wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Berufsschule.

Der Aufbau unserer Schule als Überblick

Klicken Sie auf diesen Link um sich das Organigramm als pdf ansehen bzw. speichern zu können.

Anschrift

Staatliches Berufliches Schulzentrum Erding
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Freisinger Str. 89
85435 Erding

Allgemeine Informationen

Sekretariat
Telefon: 08122 / 95435 0
Telefax: 08122 / 95435 1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Anfrage externe Fortbildungen

Bitte vorab in der Verwaltung Tel. 08122 / 954350 klären, ob die gewünschte Veranstaltung an der Berufsschule Erding möglich ist. Anschließend nutzen Sie bitte dieses Anfrageformular. Dieses pdf können Sie mit Hilfe eines entsprechenden Programms direkt befüllen.

Um auch eine reibungslose Verpflegung zu gewährleisten, nutzen Sie dieses Bestell-Formular unseres Kantinenpächters. Auch dieses pdf können Sie mit Hilfe eines entsprechenden Programms direkt befüllen.

Presse

Matthias Adelsberger
Telefon: 08122 / 95435 0
Telefax: 08122 / 95435 1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Webmaster

Michael Schlenzger
Telefon: 08122 / 95435 0
Telefax: 08122 / 95435 1140
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„Wer sich bewegt, bewegt Europa“

Die zentrale Aktion Mobilität des europäischen LEONARDO DA VINCI wendet sich als sektorales Einzelprogramm unter dem Dach des Programms für lebenslanges Lernen (PLL; Laufzeit 2007 - 2013) an alle Träger der beruflichen Bildung: Unternehmen, berufliche Schulen, Kammern, Einrichtungen der Berufsbildung usw. Unter dem Titel „Mobilität“ richtet sich LEONARDO DA VINCI an verschiedene Personengruppen. Dazu gehören Auszubildende (berufliche Erstausbildung), Arbeitnehmer und Fachleute der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbilder und Berufsschullehrkräften). Ziel ist es, durch Praktika und Fortbildungen praxisnahe berufliche Erfahrungen in europäischen Unternehmen und Institutionen zu sammeln und Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Das Programm für lebenslanges Lernen wird am 01.01.2014 durch das Programm "Erasmus for All" bzw. "Erasmus+" abgelöst. Dieses dauert von 2014 bis 2020. Der Name LEONARDO DA VINCI für das sektorales Einzelprogramm bleibt bestehen. Die finanziellen Mittel werden jedoch stark erhöht. Weiter Informationen zum neuen Programm findet man unter: http://ec.europa.eu/education/erasmus-for-all/index_de.htm und http://www.na-bibb.de/wer_wir_sind/aufgaben_und_leistungen/informationen_zu_erasmus.html.

Der Bundestag hat am 17.01.2013 einen nationalen Benchmark für die Internationalisierung der Berufsbildung beschlossen. Im Jahr 2020 sollen mindestens 10 Prozent der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen sammeln können (Info hier). Zur Zeit sind es noch ca. 4 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs. In Europa sollen laut einer Empfehlung des Europäischen Rates im Jahr 2020 mindestens 6 Prozent der Absolventinnen und Absolventen in der Berufsbildung einen Auslandsaufenthalt realisieren (Info hier).

Im Berufsbildungsgesetz BBiG wurde 2005 die Möglichkeit verankert, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren (§ 2 Abs. 3 BBiG). Die Auslandsaufenthalte sollen im Verhältnis zur Gesamtdauer der Berufsausbildung angemessen sein und maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer betragen, d.h. ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt ist möglich. Ab einer Länge von vier Wochen muss der Auslandsaufenthalt im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte vereinbart werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Für den schulischen Bereich gelten die Regelungen der Kultusministerkonferenz zur„Teilnahme von Berufsschülern/Berufsschülerinnen an Austauschmaßnahmen mit dem Ausland“ vom 8. Juni 1999. Ausführlichere Informationen dazu findet man in der Broschüre Ausbildung & Beruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Kapitel X. Ausbildung im Ausland.

Die Staatliche Berufsschule Erding beteiligt sich an am Programm LEONARDO DA VINCI und bietet für alle Interessierten wichtige Informationen auf den folgenden Seiten an:

EU flag-Erasmus vect POS rob_logo ISB-Logo-transp-vekt

Berufsbildung (Leonardo da Vinci)

Regierung von Oberbayern Information des ISB zu den EU-Programmen

Internationalisierungsstrategie

Der Bundestag hat am 17.01.2013 einen nationalen Benchmark für die Internationalisierung der Berufsbildung beschlossen. Im Jahr 2020 sollen mindestens 10 Prozent der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen sammeln können (Info hier). Zur Zeit sind es noch ca. 4 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs. In Europa sollen laut einer Empfehlung des Europäischen Rates im Jahr 2020 mindestens 6 Prozent der Absolventinnen und Absolventen in der Berufsbildung einen Auslandsaufenthalt realisieren (genauere Informationen hier). Diese Benchmarks könnten als Richtwerte für das eigene SQV herangezogen werden.

Oberste Ziele einer schulischen Internationalisierungsstrategie sind u.a.:

  • Steigerung der Mobilität der Auszubildenden.
  • Steigerung der Mobilität der Berufsbildungsverantwortlichen (Lehrkräfte u. Ausbilder) – Personal- und Organisationsentwicklung.
  • Internationale Öffnung (Internationalisierung) der Berufsschule.

Internationalisierungsstrategie der Berufsschule Erding

Die Dr.-Herbert-Weinberger-Schule möchte, dass ihre Lernenden (Auszubildenden) und Lehrende (Lehrkräfte) am Prozess der zunehmenden Internationalisierung (bzw. Europäisierung oder Globalisierung) der dualen Berufsausbildung teilhaben können. Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Schulentwicklungsprozesses im sogenannten Schulspezifischen Qualitätsverständnis (SQV) Zielindikatoren formuliert (Siehe:  Internationalisierungsstrategie_BS-Erding_Stand_Mai_2015_fuer_Homepage.pdf).

Ein "EU-Koordinator" (= Kontakperson der Schule) bündelt die einzelnen Initiativen der Lehrkräfte und der verschiedenen Fachbereiche und stellt die jährlichen Förderanträge. Er verwaltet die Fördergelder und organisiert die Abschlagszahlungen uber die Regierung aus der Staatsoberkasse. Unterstützt wird er von den „EU-Teams“ bzw. "Internationalisierungsteams" der verschiedenen Abteilungen und Fachbereiche (Siehe Organigramm der BS Erding).

Tipp: Zeitliche Ressourcen für das „EU-Team“ bzw. "Internationalisierungsteam" können neben den üblichen "Anrechnungsstunden" seit dem Schuljahr 2011/12 auch durch die sogenannten "Teamstunden" aus dem Schulbudget bereitgestellt werden. Siehe dazu: Stärkung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen, Schulversuch „Profil 21 – Berufliche Schule in Eigenverantwortung“, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultusvom 6. Juli 2011, Az.: III.3-5 S 9641-7b.52 463, Anlage Nr. 9 Eigenverantwortliche Teamstunden, Seite 235 im Amtsblatt KWMBl Nr. 17/2011.

Ergänzung des Leitbildes der Berufsschule Erding

Im Schuljahr 2016/17 wurde, entsprechend der Internationalisierungsstrategie, das Leitbild der Berufsschule Erding um die folgenden Punkte erweitert:

  • Wir stellen die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit und fördern ihre berufliche Handlungskompetenz - auch im internationalen Kontext.
  • Wir fördern das Verständnis für unterschiedliche Denk- und Handlungsweisen und gewinnen interkulturelle Kompetenz.

Zur Diskussion stand auch folgender empfehlenswerter Vorschlag:

  • Wir fördern die internationale berufliche Handlungskompetenz unserer Schülerinnen, Schüler und Lehrerkräfte.
  • Wir fördern die kulturelle Vielfalt an unserer Schule.

Verleihung der Erasmus+ Mobilitätscharta für die Berufsbildung im Jahr 2015

Am 09.09.2015 wurde der Berufsschule Erding die Erasmus + Mobilitätscharta für die Berufsbildun 2015 08 Erasmus VET webbanner transparentblueg (Erasmus+ VET Mobility Charter Nr.: 2015-1-DE02-KA109-002626) durch die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB) verliehen.

Der Vorteil der Mobilitätscharta ist, dass die Beantragung der Mobilitätsprojekte für den Inhaber vereinfacht wird. Die Charta gilt bis zur Antragsrunde 2020 und ermöglicht dadurch der Berufsschule Erding eine längerfristige Planungssicherheit.

Weiter Informationen zur Mobilitätscharta finden man hier auf der Homepage der NA-BIBB.

 

Hier eine Auflistung möglicher Maßnahmen im Rahmen einer Internationalisierungsstrategie:

Abnahme und Ausstellung international anerkannter Zertifikate wie z.B.:

  • Integration der international gültigen EASA CAT-A-Lizenz in den Lehrplan der Fluggerätmechaniker als Ersatz für die Modulprüfungen als zertifizierter, luftfahrttechnischer Ausbildungsbetrieb nach EASA Teil 147.
  • Europäischer Computerführerschein (European Computer Driving Licence, ECDL) - siehe hier
  • Europäischer Wirtschaftsführerschein (European Business Competence: Licence, EBC:L) - siehe: www.ebcl.eu bzw. www.ebcl.de
  • europass Lebenslauf - siehe hier
  • europass Sprachenpass
  • europass Zeugniserläuterungen

Angebot von international ausgelegten Zusatzqualifikationen wie z.B.:

  • Europakaufmann/frau
  • Europaassistent/-in im Handwerk
  • Kaufmann/frau für internationale Geschäftstätigkeit
  • Kauffrau/Kaufmann International AHK über das ECBM in London (z.B. BS 4 in Nürnberg)
  • Fremdsprachen-Industriekaufmann/-frau (z.B. BS 2 Passau und BS 2 Landshut)
  • Hotelfachfrau/-mann mit der Zusatzqualifikation „Europäisches Hotelmanagement“(z.B. BSZ Immenstadt und BS Erding, siehe hier)

Erweiterung der Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüer wie z.B.:

  • Anbieten von Wahlkursen für europäische Sprachen
  • Anbieten bilingualen Unterrichts (Content and Language Integrated Learning - CLIL)
  • Abnahme des KMK-Fremdsprachenzertifikats - siehe hier
  • Abnahme des Cambridge Preliminary English Tests (PET) - siehe hier
  • Abnahme des Cambridge English Advanced certificate (CAE) - siehe hier

Lehrkräftefortbildungen und -austausch wie z.B.:

  • Schulinternen Lehrerkräftefortbildungen (Schilf) mit den Themen: Interkulturelle Kompetenz, europass Lebenslauf, europass Sprachenpass, Nutzung des EURES-Portals, europass Zeugniserläuterungen, IHK-Abschlusszeugnisse in Englisch u. Französisch - siehe hier
  • KA1 - Mobilität in der Berufsbildung (Betriebspraktikum, Job-Shadowing , Unterrichten , Kursteilnahme) für die Lehrkräfte einer Berufsschule und Ausbilder des dualen Partners (früher: LEONARDO DA VINCI - VETPRO). Die Lehrkräfte erhalten den europass Mobilität bzw. die Fortbildungen werden ihnen u.U. als Betriebspraktikum (siehe KMS_Betriebspraktikum_vom_05.05.2015.pdf) anerkannt.
  • KA1 - Personalmobilität im Schulbereich (Fortbildungskurse) im Ausland für die Lehrkräfte der Schule (früher: COMENIUS-Lehrerkräftefortbildungen): Antragstellung über den Pädagogischen Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz unter www.kmk-pad.org
  • KA2 - Strategische Partnerschaft in der Berufsbildung mit einer ausländischen Schule

Für Schülerinnen und Schüler Kontakte, Austausch bzw. Auslandspraktika wie z.B.:

  • Berufsschülerinnen und -Schüler können an einer KA1 - Mobilität in der Berufsbildung (früher: LEONARDO DA VINCI - IVT) teilnehmen.
  • FOS-Schülerinnen und -Schüler, die sich in einer DBFH-Maßnahme befinden, können an einer KA1 - Mobilität in der Berufsbildung (früher: LEONARDO DA VINCI - IVT) teilnehmen.
  • FOS-Schülerinnen und -Schüler können an einer KA2 - Strategischen Partnerschaft im Schulbereich (früher: COMENIUS-Schulpartnerschaften) teilnehmen.
  • FOS-Schülerinnen und -Schüler können mit einer eigenen Landesförderung des StMUK im Rahmen der fach-praktischen Ausbildung (fpA) ins Ausland entsendet werden.
  • Schülerinnen und Schüler können auch als Einzelpersonen an Pool-Projekten (siehe Homepage der NA-BIBB mit der Pool-Projektsuche) teilnehmen!
  • Weitere Angebote finden Schülerinnen und Schüler auf der Homepage der IBS (Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung) in der IBS-Datenbank

Gemeinsame Unterrichtsprojekte über Internetplattformen:

Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Thema "Interkulturelle Kompetenz":

Internationale Öffnung (Internationalisierung) der Schule

  • Bildung eines BIJ/V: Vorklasse zum Berufsintegrationsjahr in kooperativer Form (d.h. mit einem Maßnahmenträger) für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge
  • Angebot des Job-Shadowing (Hospitation) und des Unterrichtens für ausländische Lehrkräfte

Beteiligung der Einrichtung an Kooperationen/ Netzwerken auf regionaler, nationaler Ebene und/oder internationaler Ebene wie z.B.:

  • in- u. ausländische, berufliche Schulen
  • in- u. ausländische Ausbildungsbetriebe
  • in- u. ausländische Kammern z.B. www.mobilitaetscoach.de
  • Fachhochschulen und Hochschulen
  • Vermittlungsagenturen
  • Nationale Agenturen wie z.B. die NA-BIBB

Anwendung eines Qualitätsmanagements zur kontinuierlichen Verbesserung bei den Projektdurchführungen wie z.B.:

  • QMBS, Q2E, EFQM etc.
  • Checklisten für die Organisation und Durchführung von Mobilitätsprojekten

Eindeutige Definition der Aufgaben und Verantwortlichkeiten für Mobilitätsprojekte innerhalb der Einrichtung (z.B. EU-Team bzw. Internationalisierungs-Team).

Bereitstellung eigener Finanzmittel (z.B. Förderverein, Eltern und Betriebe) oder personeller Ressourcen (z.B. Anrechnungs- bzw. Teamstunden) für Mobilitätsprojekte.

Weitere Quellen und Hilfen zum Erstellen einer eigenen Internationalisierungsstrategie findet man hier in unserer Linksammlung.

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