Für eine funktionierende Berufsschule ist eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen dualen Partnern – also in der Regel den Ausbildungsbetrieben – sowie mit den Schülervertretern, dem Sachaufwandsträger und anderen Institutionen unerlässlich. Da eine Berufsschule in der Regel einen großen Anteil an minderjährigen Auszubildenden beschult, ist auch eine professionelle, vertrauensvolle „Erziehungspartnerschaft“ mit dem Elternhaus beziehungsweise mit den Erziehungsberechtigten notwendig. Um dies zu verdeutlichen, hat der bayerische Gesetzgeber in der Neufassung des Bayerischen Gesetzes für Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) von 2013 den Begriff der „Erziehungspartnerschaft“ eingebracht und der Eltern-Schule-Kooperation einen noch größeren Stellenwert eingeräumt (Art. 2, 74, 75 und 76 BayEUG).

Darüber hinaus werden die Schulen aufgefordert, ein Konzept ihrer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zu erstellen. Das Schulentwicklungsteam (SET) der Staatlichen Berufsschule Erding hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Berufsschulbeirat, der Schülermitverwaltung (SMV), der Schulleitung und dem Kollegium ein schulspezifisches Konzept zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und Erziehungsberechtigten erarbeitet. In diesem sind zum einen Ziele formuliert, die den Idealzustand der Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Elternhaus beschreiben, und zum anderen auch konkrete Maßnahmen enthalten, die dafür sorgen sollen, dass bereits erreichte Ziele weiterhin bewahrt bleiben. Das KESCH der Staatlichen Berufsschule Erding können sie hier einsehen.