„Wer sich bewegt, bewegt Europa“

Die zentrale Aktion Mobilität des europäischen LEONARDO DA VINCI wendet sich als sektorales Einzelprogramm unter dem Dach des Programms für lebenslanges Lernen (PLL; Laufzeit 2007 - 2013) an alle Träger der beruflichen Bildung: Unternehmen, berufliche Schulen, Kammern, Einrichtungen der Berufsbildung usw. Unter dem Titel „Mobilität“ richtet sich LEONARDO DA VINCI an verschiedene Personengruppen. Dazu gehören Auszubildende (berufliche Erstausbildung), Arbeitnehmer und Fachleute der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbilder und Berufsschullehrkräften). Ziel ist es, durch Praktika und Fortbildungen praxisnahe berufliche Erfahrungen in europäischen Unternehmen und Institutionen zu sammeln und Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Das Programm für lebenslanges Lernen wird am 01.01.2014 durch das Programm "Erasmus for All" bzw. "Erasmus+" abgelöst. Dieses dauert von 2014 bis 2020. Der Name LEONARDO DA VINCI für das sektorales Einzelprogramm bleibt bestehen. Die finanziellen Mittel werden jedoch stark erhöht. Weiter Informationen zum neuen Programm findet man unter: http://ec.europa.eu/education/erasmus-for-all/index_de.htm und http://www.na-bibb.de/wer_wir_sind/aufgaben_und_leistungen/informationen_zu_erasmus.html.

Der Bundestag hat am 17.01.2013 einen nationalen Benchmark für die Internationalisierung der Berufsbildung beschlossen. Im Jahr 2020 sollen mindestens 10 Prozent der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen sammeln können (Info hier). Zur Zeit sind es noch ca. 4 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs. In Europa sollen laut einer Empfehlung des Europäischen Rates im Jahr 2020 mindestens 6 Prozent der Absolventinnen und Absolventen in der Berufsbildung einen Auslandsaufenthalt realisieren (Info hier).

Im Berufsbildungsgesetz BBiG wurde 2005 die Möglichkeit verankert, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren (§ 2 Abs. 3 BBiG). Die Auslandsaufenthalte sollen im Verhältnis zur Gesamtdauer der Berufsausbildung angemessen sein und maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer betragen, d.h. ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt ist möglich. Ab einer Länge von vier Wochen muss der Auslandsaufenthalt im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte vereinbart werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Für den schulischen Bereich gelten die Regelungen der Kultusministerkonferenz zur„Teilnahme von Berufsschülern/Berufsschülerinnen an Austauschmaßnahmen mit dem Ausland“ vom 8. Juni 1999. Ausführlichere Informationen dazu findet man in der Broschüre Ausbildung & Beruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Kapitel X. Ausbildung im Ausland.

Die Staatliche Berufsschule Erding beteiligt sich an am Programm LEONARDO DA VINCI und bietet für alle Interessierten wichtige Informationen auf den folgenden Seiten an: