Die Berufsausbildung im "Dualem System" in Schule und Beruf ist in Gesetzen und durch Rechtsverordnungen geregelt.

Für den Bereich "Schule" gelten folgende Regelungen:

  • Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
    Das Gesetz gilt wegen der Kulturhoheit der Länder nur für bayerische Schulen. Es ist laut Art. 66 BayEUG die Grundlage für weitere genauere Verordnungen, z.B. für die Berufsschulordnung. Im Internet zu finden unter www.km.bayern.de.
  • Die Berufsschulordnung (BSO)
    Diese Verordnung regelt den Schulbetrieb an allen bayerischen Berufsschulen. Im Internet zu finden unter www.km.bayern.de.
  • Die Hausordnung der Staatlichen Berufsschule Erding gilt innerhalb des ganzen Schulgeländes. Sie wird jedem Schüler bzw. jeder Schülerin am ersten Schultag ausgehändigt und muss von allen Schülern:innen und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Siehe auch Informationen zur Schule.
  • Um unser Schulleben in Form von Bildern unserer Schüler:innen auf dieser Homepage veröffentlichen zu können, benötigen wir die schriftliche Einwilligung unserer SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten, falls die SchülerInnen noch minderjährig sind. Der gesamte, mehrseitige Vertragstext mit zusätzlichen Erläuterungen kann auf der Seite von Lehrer-Online unter www.lehrer-online.de/url/einwilligung-schueler eingesehen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Schülern:innen zu Beginn nur einen einseitigen Auszug aushändigen, um Kopierkosten zu sparen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Siehe auch Informationen zur Schule.

Für den Bereich "Betrieb" gelten folgende Regelungen:

  • Das Berufsbildungsgesetz (BBIG)
    Dieses Gesetz gilt bundesweit für die Bereiche Ausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung. Unter anderem sind hier der Ausbildungsvertrag, die Kündigung, die Prüfungen usw. geregelt. Es ist gemäß § 25 BBIG die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsordnungen. Im Internet ist es als Broschüre zu finden unter bmbf.de in der Fassung laut Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931).
  • Die Ausbildungsordnungen
    Jeder Auszubildende erhält mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Berufsbildungsverzeichnis (bei der entsprechenden Kammer wie z.B. IHK oder HWK) ein Exemplar der Ausbildungsordnung seines Ausbildungsberufes ausgehändigt. Sie enthalten das jeweilige Ausbildungsberufsbild und den jeweiligen Ausbildungsrahmenplan. Weitere Auskünfte dazu erhält man bei der Bundesagentur für Arbeit und bei der Kultusministerkonferenz (KMK).
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Da die meisten Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, unterliegen sie noch den Bestimmungen dieses Gesetzes. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz usw. anzuwenden. Im Internet zu finden z.B. unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg.

 

Wir empfehlen Ihnen zum Ausbildungsbeginn die kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung; 30. aktualisierte und ergänzte Ausgabe Dezember 2003, 113 Seiten Bestell-Nr.: 29340 Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung.

Inhalt u.a.:

  • Berufsbildungsgesetz (BBIG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetzes (Jarbschg)
  • Ausbilder-Eignungsverordnung
  • Ausbildungsvertragsmuster
  • Informationen für Jugendliche, Eltern, Ausbilder und Lehrer

Die oft vergriffene Broschüre ist auch als Download zu beziehen. Die Erläuterungen zu den Gesetzen sind in einer für Jugendliche verständlichen Sprache verfasst.

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, Saarbrücken, Gesetzestexte im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ bereit.