Anmeldung zum Besuch der Berufsfachschule für Kinderpflege
Die Anmeldung zum Besuch der Berufsfachschule ist nur online möglich. Bitte benutzen Sie dazu folgenden Link (grüner Button). Beachten Sie den Anmeldzeitraum sowie die weitere Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend zu finden. Allgemeine Informationen zur Berufsfachschule finden Sie hier!
Online-Anmeldung Berufsfachschule für Kinderpflege
!! Der Link zur Anmeldung ist nur von 13. Februar 2023 bis 10. März 2023 freigeschalten !!
Durch Anklicken des Links gelangen Sie zu SchulantragOnline, die durch den externen IT-Dienstleister Güntner IT erfolgt.
Aufgrund der Bestimmungen im BayEUG (Art. 75, Art. 85a und Art. 88) und in der BaySchO (§ 41) bitten wir Sie auch bei der Anmeldung von volljährigen Schülern:innen, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Erziehungsberechtigten anzugeben.
Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers bzw. der Schülerin, um Verwechslungen zu vermeiden.
Bitte reichen Sie folgenden Unterlagen PERSÖNLICH mit erfolgter Online-Anmeldung ein:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Letztes Schulzeugnis bzw. aktuelles Zwischenzeugnis
- Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Nachweis Masernschutzimpfung
- Vorschlag eines Praktikumsplatzes (Kindergarten, Kinderkrippe etc.), endgültige Zuweisung erfolgt über die Berufsschule Erding
Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen.
Die Unterlagen können Sie persönlich im genannten Zeitraum in der Verwaltung abgeben:
Montag - Freitag | 8:30 - 11:30 |
Dienstag und Donnerstag | 13:00 - 16:00 |
in den Faschingsferien Mi.-Fr. | 9:00 - 11:30 |
Nach schriftlicher Zusage über die erfolgreiche Aufnahme an der Berufsfachschule Erding bitte folgende Unterlagen nachreichen (das Ausstellungsdatum der Bescheinigungen darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen):
- Amtliches Führungszeugnis (empfohlen wird, sich gleich ein erweitertes Führungszeugnis ausstellen zu lassen, da dieses in den Kindergärten etc. benötigt wird)
- Bescheinigung über das Ergebnis einer „Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“ durch einen Betriebsarzt (Hinweise über den Hausarzt) gemäß der Biostoffverordnung (nach der neuen Biostoffverordnung muss auch eine Impfberatung hinsichtlich notwendiger und sinnvoller Vorsorgeimpfungen - insbesondere gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Hepatitis A - stattgefunden haben.
- Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie
- Bescheinigung über die Erstbelehrung laut §§ 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt), ärztliches Zeugnis, dass der Bewerber/die Bewerberin für den Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin geeignet ist (Die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wird in diesem Zusammenhang nicht anerkannt)
Eventuelle Änderungen (z. B.: Covid-19) vorbehalten.
Schüler:innen mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf weisen wir auf den hinterlegten Erfassungsbogen hin.
Außerdem weisen wir Sie an dieser Stelle auf die ergänzenden Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs hin.