Die Ausbildung

Die rechtliche Grundlage für die Ausbildung zum Schreiner ist die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin". Diese Rechtsverordnung regelt:

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre.
  • Ein bestandenes Berufsgrundschuljahr-Holztechnik (BGJ) wird der Ausbildungszeit mit einem Jahr angerechnet.
  • Das BGJ gilt als bestanden, wenn der Schüler zum Schuljahresende in keinem Fach auf der Note 5 steht.

Die Ausbildung zum Schreiner ist also in zwei Phasen unterteilt:

  • Berufsgrundschuljahr-Holztechnik (1. Ausbildungsjahr)
  • Fachstufe (2. und 3. Ausbildungsjahr)

In allen drei Ausbildungsjahren erfolgt der Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern: Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Politik und Gesellschaft und Sport. Die berufsspezifischen Inhalte werden in vollständigen Handlungen im Rahmen des fachpraktischen und des fachtheoretischen Lernfeldunterrichts vermittelt. Für die Notengebung wird der Lernfeldunterricht in folgende Bereiche unterteilt:

  • Gestalten und Konstruieren
  • Arbeiten vorbereiten
  • Fertigen
  • Montage und Service bieten