Die gesetzliche Grundlage für den (allgemeinbildenden) Unterricht an Schulen ist Art. 131 der Bayerischen Verfassung:

Bayerische Verfassung, Artikel 131, Ziele der Bildung:

  1. Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
  2. Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.
  3. Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
  4. Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.

Auf die Berufsschule bezogen bedeutet dies, dass das duale Ausbildungssystem den Anspruch, hat Facharbeiter auszubilden, die auch über den eigenen "Tellerrand" hinausblicken können. Facharbeiter sind Könner in ihrem Fach, doch in der heutigen Arbeitswelt gehört mehr als nur Fachwissen dazu, um im Berufsleben bestehen können. Es kommt auch auf methodische, soziale und persönliche Kompetenzen an. Diese Bildungsziele können allein mit einem fachlichen Unterricht nicht erreicht werden.

Die folgenden allgemeinbildenden Fächer werden am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Erding angeboten: