In Europa sollen laut der Empfehlung "Europa in Bewegung" - Lernmobilität für alle des Europäischen Rates vom 13. Mai 2024 bis zum Jahr 2030 mindestens 12 Prozent der Lernenden in der Berufsausbildung in den Genuss einer Lernerfahrung im Ausland kommen. Zur Zeit sind es noch ca. 7 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs.
Im Berufsbildungsgesetz BBiG wurde 2005 die Möglichkeit verankert, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren (§ 2 Abs. 3 BBiG). Die Auslandsaufenthalte sollen im Verhältnis zur Gesamtdauer der Berufsausbildung angemessen sein und maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer betragen, d.h. ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt ist möglich. Ab einer Länge von vier Wochen muss der Auslandsaufenthalt im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte vereinbart werden (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 BBiG). Für den schulischen Bereich gelten die Regelungen der Kultusministerkonferenz zur„Teilnahme von Berufsschülern/Berufsschülerinnen an Austauschmaßnahmen mit dem Ausland“ vom 8. Juni 1999. Ausführlichere Informationen dazu findet man in der Broschüre Ausbildung & Beruf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Kapitel X. Ausbildung im Ausland.
Die Staatliche Berufsschule Erding beteiligt sich an am Programm Erasmus+ und bietet für alle Interessierten wichtige Informationen auf den folgenden Seiten an:
Die folgenden allgemeinbildenden Fächer werden am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Erding angeboten: