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Anmeldung Externen-Prüfung

Grundsätzlich:

  • Es handelt sich hierbei um keine Ausbildung, d. h. Sie müssen sich eigenständig und ohne schulische Unterstützung auf die 14 Prüfungen vorbereiten.
  • Es gibt keinen Praktikantenvertrag zwischen der Schule und Ihrer Praktikumseinrichtung (Kindergarten, Krippe oder Hort).
  • Es fällt keine Prüfungsgebühr an.

Anmeldung:

Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in” ist im Zeitraum Mitte Dezember bis spätestens 1. März des jeweiligen Prüfungsjahres an der Berufsfachschule für Kinderpflege einzureichen.
Die Berufsfachschule entscheidet über die Zulassung und teilt das Ergebnis dem Bewerber schriftlich mit.

Anmeldezeitraum

Der Anmeldezeitraum für die Externe Prüfung Kinderpflege ist ab 23.12.2024 geöffnet.

Sie müssen mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung für Kinder tätig gewesen sein, um zugelassen zu werden. Dieser Nachweis muss bis zum 01.03. des jeweiligen Prüfungsjahres vorgelegt werden.

Sie müssen alle Unterlagen (siehe folgende Download-Buttons) per Post oder persönlich einreichen.