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Blockpläne und Unterrichtszeiten

Wichtige Infos

Die hier dargestellten Informationen sind in zwei Blöcke aufgeteilt. Der erste Block bezieht sich auf das laufende Schuljahr. Der zweite Block bezieht sich auf das kommende Schuljahr.
Die Symbole links von den Einträgen bezeichnen die Funktionalität des anklickbaren Hyperlinks. Das Symbol bedeutet, dass sich beim Anklicken des Links eine PDF-Datei mit der Jahresübersicht in einem neuen Tab öffnet, die gedruckt oder heruntergeladen werden kann.
Das Symbol bedeutet, dass sich beim Anklicken des Links im selben Browser-Tab die zugehörige Infoseite unseres Internetauftritts öffnet, die weitere Informationen über die Unterrichtsform bereithält.
Die Blockpläne und Unterrichtszeiten werden nur unter dem Vorbehalt veröffentlicht, dass die Klassen auch zustande kommen.

Schulbeginn, Ferienordnung und Feiertagsregelung

Der erste Schultag für alle Eingangsklassen im Schuljahr 2026/2027 ist Montag, 14.09. um 8.15 Uhr!

Abweichend davon ist der erste Schultag bei

  • BIK10 am Mittwoch, 16.09.
  • BVJ10 und BIK11 am Dienstag, 15.09.
  • DKBS am Montag, 21.09.

Beginn ist jeweils um 8.15 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie rechtzeitig auf der Startseite unserer Homepage.

Ferienordnung und Religiöse Feiertage

Die bayerischen Schulferien entnehmen Sie der Seite des Kultusminsteriums. Klicken Sie dazu auf den Button. 

Der bewegliche Ferientag im Schuljahr 2025/2026 ist am Fr., 15. Mai!! Die Auszubildenden stehen an diesem Tag dem Betrieb zur Verfügung. 

Jüdische, christlich-orthodoxe und muslimische Schülerinnen und Schüler sind an bestimmten beweglichen religiösen Feiertagen vom Unterricht befreit. Die genauen Termine finden Sie ebenfalls auf der Seite des Kultusministeriums. Klicken Sie auf den Button und scrollen Sie auf der sich öffnenden Seite etwas nach unten.

Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schülern sind aber verpflichtet, rechtzeitig über Grund und Dauer der Abwesenheit zu informieren!

Bitte beachten Sie:
Schülerinnen und Schüler, die diese Unterrichtsbefreiung in Anspruch nehmen, müssen mit ihren jeweiligen Betrieben abklären, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Urlaub) sie an diesen Tagen auch von der Anwesenheit im Betrieb befreit sind. Während der Unterrichtszeit können Schülerinnen und Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen beurlaubt werden!

Die Angaben erfolgen unter Vorbehalt, da sich vor allem zu Beginn eines Schuljahres noch Änderungen ergeben können!