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Rechtliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Die Berufsausbildung im "Dualem System" in Schule und Beruf ist in Gesetzen und durch Rechtsverordnungen geregelt.

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    Für den Bereich "Schule" gelten folgende Regelungen:

    Beschreibung (Firma, Behörde)Externer Website-Link

    Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG). Das Gesetz gilt wegen der Kulturhoheit der Länder nur für bayerische Schulen. Es ist laut Art. 66 BayEUG die Grundlage für weitere genauere Verordnungen, z.B. für die Berufsschulordnung. Im Internet zu finden unter www.km.bayern.de.

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    Die Berufsschulordnung (BSO). Diese Verordnung regelt den Schulbetrieb an allen bayerischen Berufsschulen. Im Internet ebenfalls zu finden unter km.bayern.de.

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    Die Hausordnung (interner Link) des Beruflichen Schulzentrums Erding gilt innerhalb des ganzen Schulgeländes. Sie wird jedem Schüler bzw. jeder Schülerin am ersten Schultag ausgehändigt und muss von allen Schülern:innen und Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Hausordnung (PDF)

    Weitere Formulare und Regelungen finden Sie unter Infos, Formulare & Downloads.

    schulinterner Link

    Für den Bereich "Betrieb" gelten folgende Regelungen:

    Beschreibung (Firma, Behörde)Externer Website-Link

    Das Berufsbildungsgesetz gilt bundesweit für die Bereiche Ausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung. Unter anderem sind hier der Ausbildungsvertrag, die Kündigung, die Prüfungen usw. geregelt. Es ist gemäß § 25 BBIG die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsordnungen. Im Internet ist es als Broschüre zu finden unter bmbf.de in der Fassung laut Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung.

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    Jeder Auszubildende erhält mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Berufsbildungsverzeichnis (bei der entsprechenden Kammer wie z.B. IHK oder HWK) ein Exemplar der Ausbildungsordnung seines Ausbildungsberufes ausgehändigt. Sie enthalten das jeweilige Ausbildungsberufsbild und den jeweiligen Ausbildungsrahmenplan. Weitere Auskünfte dazu erhält man bei der Kultusministerkonferenz (KMK).

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    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
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