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Anmeldung Externen-Prüfung

Grundsätzlich:

  • Es handelt sich hierbei um keine Ausbildung, d. h. Sie müssen sich eigenständig und ohne schulische Unterstützung auf die 14 Prüfungen vorbereiten.
  • Es gibt keinen Praktikantenvertrag zwischen der Schule und Ihrer Praktikumseinrichtung (Kindergarten, Krippe oder Hort).
  • Es fällt keine Prüfungsgebühr an.

Anmeldung:

Der vollständige, mit allen Unterlagen versehene Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung als „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in” ist im Zeitraum Mitte Dezember bis spätestens 1. März des jeweiligen Prüfungsjahres an der Berufsfachschule für Kinderpflege einzureichen.
Die Berufsfachschule entscheidet über die Zulassung und teilt das Ergebnis dem Bewerber schriftlich mit.

Anmeldezeitraum

Der Anmeldezeitraum für die Externe Prüfung Kinderpflege ist ab 23.12.2024 geöffnet.

Sie müssen mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung für Kinder tätig gewesen sein, um zugelassen zu werden. Dieser Nachweis muss bis zum 01.03. des jeweiligen Prüfungsjahres vorgelegt werden.

Sie müssen alle Unterlagen (siehe folgende Download-Buttons) per Post oder persönlich einreichen.

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Anmeldung am BSZ

Bitte lesen Sie alle Hinweise und Informationen auf dieser Seite VOR der Online-Anmeldung aufmerksam durch!

Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers bzw. der Schülerin, um Verwechslungen zu vermeiden.

Da die Anmeldung online erfolgt, können Sie ein Formular der Anmeldung für Ihre eigenen Unterlagen als Bestätigung ausdrucken. Entgegen der Ankündigung am Ende der Online-Anmeldung muss der Berufsschule jedoch nicht das Anmeldeformular mit Unterschrift an der Schule vorgelegt werden.

Beachten Sie, welche Unterlagen Sie vorab einreichen bzw. am ersten Schultag mitbringen müssen!

Schüler mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf wenden sich
 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Ansprechpartner für Inklusion).

Mit folgenden Link-Buttons gelangen Sie zur Anmeldeseite der für Sie zuständigen Schule

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Anmeldung Berufsfachschule für Kinderpflege

Die Anmeldungzum Besuch der Berufsfachschule ist nur online möglich. Bitte benutzen Sie dazu nachfolgenden Link (blauer Anmelde-Button). Beachten Sie den Anmeldzeitraum sowie die weitere Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend zu finden. Allgemeine Informationen zur Berufsfachschule finden Sie hier!

Online-Anmeldung Berufsfachschule für Kinderpflege

Anmeldezeitraum

Der Link zur Anmeldemaske (erreichbar über den Button "Online-Anmeldung") ist nur im genannten Zeitraum verfügbar!

Der Anmeldezeitraum 2025 ist von 10. Februar bis einschließlich 9. März

Durch Anklicken des Links gelangen Sie zur SchulantragOnline, die durch den externen IT-Dienstleister Güntner IT erfolgt.

Aufgrund der Bestimmungen im BayEUG (Art. 75, Art. 85a und Art. 88) und in der BaySchO (§ 41) bitten wir Sie auch bei der Anmeldung von volljährigen Schülern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Erziehungsberechtigten anzugeben.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers, um Verwechslungen zu vermeiden.

So bewerben Sie sich:

Sie benötigen:

  • Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
  • Fähigkeit mündliche Leistungsnachweise vor der Klasse durchzuführen
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Nachweis Masernschutzimpfung

Später nachzureichen sind bei erfolgreicher Zusage:

  • Erweitertes amtliches Führungszeugnis (Nachweis für die Kindertageseinrichtung)
  • Bescheinigung über das Ergebnis einer „Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“ durch einen Betriebsarzt (Hinweise über den Hausarzt) gemäß der Biostoffverordnung § 6

Allgemeine Informationen zur Teilzeitausbildung Kinderpflege:

  • Dauer 3 Jahre
  • Unterricht nur vormittags
  • Gleichwertiger Abschluss im Vergleich zur zweijährigen Ausbildung
  • Praktikum in Krippe, Kindergarten oder Hort an einem Tag in der Woche

Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen.

Die Unterlagen können Sie persönlich im genannten Zeitraum in der Verwaltung abgeben:
Montag - Freitag 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
in den Faschingsferien nur Mi. - Fr. 9.00 Uhr - 11.30 Uhr

Beachten Sie hier u.a. die ergänzenden Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs. Diese wie weitere Informationen sind unter "Informationen zur Schule bzw. zum Schuljahresbeginn" zu finden.

Schüler mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf sowie weiteren Beratungs- oder Hilfsbedarf weisen wir auf diese Seite hin: Beratungsangebote 

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Anmeldung Fachakademie für Sozialpädagogik

Die Anmeldung zum Besuch der Fachakademie ist nur online möglich. Bitte benutzen Sie dazu nachfolgenden Link (blauer Anmelde-Button). Beachten Sie den Anmeldzeitraum sowie die weitere Voraussetzungen. Diese sind nachfolgend zu finden. Allgemeine Informationen zur Fachakademie finden Sie hier!

Online-Anmeldung Fachakademie Sozialpädagogik

Anmeldezeitraum

Der Link zur Anmeldemaske (erreichbar über den Button "Online-Anmeldung") ist nur für den genannten Zeitraum freigeschaltet!

Der Anmeldezeitraum 2025 ist von 10. Februar bis einschließlich 9. März.

Beachten Sie: die Anmeldung ist bis 27. April 2025 verlängert.

Reichen Sie rechtzeitig alle geforderten Unterlagen ein!

Durch Anklicken des Links gelangen Sie zur SchulantragOnline, die durch den externen IT-Dienstleister Güntner IT erfolgt.

Aufgrund der Bestimmungen im BayEUG (Art. 75, Art. 85a und Art. 88) und in der BaySchO (§ 41) bitten wir Sie auch bei der Anmeldung von volljährigen Schülern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Erziehungsberechtigten anzugeben.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers, um Verwechslungen zu vermeiden.

So bewerben Sie sich:

  • Online-Anmeldung
  • Nachweis über die schulische Vorbildung
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis

Voraussetzungen

  • Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    oder
    Mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:

    • abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen oder pädagogischen Bereich mit mindestens 2 Jahren Regelausbildungsdauer
    • abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 2 Jahren Regelausbildungsdauer und Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    • erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder sozialpädagogisches Einführungsjahr
    • einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit (erstes Halbjahr des Schulbesuchs) abhängig.

Später nachzureichen sind bei erfolgreicher Zusage:

Beachten Sie hier u.a. die ergänzenden Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs. Diese wie weitere Informationen sind unter "Informationen zur Schule bzw. zum Schuljahresbeginn" zu finden.

Schüler mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf sowie weiteren Beratungs- oder Hilfsbedarf weisen wir auf diese Seite hin: Beratungsangebote 

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Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Erding
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Freisinger Str. 89
85435 Erding
Tel.: 08122-95435-0
FAX: 08122-95735-1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Erding:
- persönlich -
Freisinger Str. 89
85435 Erding
08122-95435-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts an-deres angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten unserer Schülerinnen und Schüler werden über die Homepage des externen Dienstleisters „SchulantragOnline“ erfasst:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden
Telefon: +49 (961) 35653
Fax: +49 (961) 37144
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
www.schulantrag.de

Die Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf einem schuleigenen Server im Hause des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Erding.
Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch den Sach-aufwandsträger, dem Landratsamt Erding, in unserem Auftrag.
Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.
Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbe-hörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewah-rungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:
  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). 
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilli-gung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet: 
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung 
  • Name der angeforderten Datei 
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde 
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.) 
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem 
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners 
  • übertragene Datenmenge.
Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht.

Aktive Komponenten

Wir verwenden aktive Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers von Ihnen abgeschaltet werden.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns technisch notwendige Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.
Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerin-nen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:
Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4 BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist. 
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO) das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkosten-freiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 Satz 3 BayEUG)
  • die Agentur für Arbeit in den Fällen des § 31a Abs. 1 SGB III (Art. 85 Abs. 2 Sätze 4-6 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)
Nur bei Berufsschulen:
  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO) 
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG) 
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufga-benerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

Nr. Aufbewahrungszeit
Löschungsfrist
Betroffene Daten
1. 50 Jahre

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

2. 2 Jahre
Leistungsnachweise
3. 1 Jahr
alle übrigen Daten

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden:

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienst-verhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäf-tigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. 
Zu den Empfängern gehören insbesondere:
  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO) die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG 
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform.

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienst-verhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäf-tigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.
Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchfüh-rung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Per-sonalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere: 
  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG 
  • das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:
Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Personaldaten:
Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen

(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

D) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter

Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:
Anwendung Datenschutzhinweise (Link)
SchulantragOnline.de Ext. Link zur Datenschutz-Seite
Homepage www.bs-ed.de Interner Link (diese Seite)
Microsoft 365 Ext. Link zur Datenschutz-Seite
Microsoft Trust Center Ext. Link zum MS Trust Center
Untis und WebUntis Ext. Link zur Datenschutz-Seite
ByCS Ext. Link zur Datenschutz-Seite

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Kontakt zur Schule

Kontakt zur Schule

Anschrift

Staatliches Berufliches Schulzentrum Erding
Dr.-Herbert-Weinberger-Schule
Freisinger Str. 89
85435 Erding

Allgemeine Informationen

Sekretariat
Telefon: 08122 / 95435 0
Telefax: 08122 / 95435 1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Presse

Matthias Adelsberger
Telefon: 08122 / 95435 0
Telefax: 08122 / 95435 1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Webmaster

Michael Schlenzger
Telefon: 08122 / 95435 0
Telefax: 08122 / 95435 1140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Anmeldung zum Besuch der Berufsschule

Die Anmeldung zum Besuch der Berufsschule ist nur online möglich. Bitte benutzen Sie dazu folgenden externen Link (blauer Button).

Vorab noch zwei Hinweise:

1) Die Betreuer der Bewerber für die Flüchtlingsklassen (BIK-V und BIK) werden gebeten, die Schüler erst anzumelden, wenn der Einstufungstest erfolgreich abgeschlossen wurde!

2) Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage rechtzeitig über Ihren ersten Schultag! Es erfolgt nach Eingabe der Online-Anmeldung keine Bestätigung durch die Berufsschule.

Online-Anmeldung der Berufsschule Erding

Anmeldezeitraum

Eine Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026 ist jederzeit möglich!

Durch Anklicken des Links gelangen Sie zur SchulantragOnline, die durch den externen IT-Dienstleister Güntner IT erfolgt.

Aufgrund der Bestimmungen im BayEUG (Art. 75, Art. 85a und Art. 88) und in der BaySchO (§ 41) bitten wir Sie auch bei der Anmeldung von volljährigen Schülern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, einen Erziehungsberechtigten anzugeben.

Wenn Sie oder Ihr Betrieb noch weitere Fragen oder Wünsche (z.B. Klassenwunsch) haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail an unsere Verwaltung unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Nennen Sie in der E-Mail bitte den Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Schülers, um Verwechslungen zu vermeiden.

Am ersten Schultag bringen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit:

  • Eine Kopie Ihres letzten Abschlusszeugnisses.

  • Eine Kopie Ihres Ausbildungsvertrages mit dem Stempel der IHK bzw. HWK (d.h. der Vertrag ist gültig und von der jeweiligen Kammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen) und / oder Schreiben der IHK „Eintragungsbestätigung zur Vorlage bei der Berufsschule“. Für die Teilnahme am BGJ oder BIJ ist kein Ausbildungsverhältnis (oder Vorvertrag) nötig.

  • Sie können ein Formular der Anmeldung für Ihre eigenen Unterlagen als Bestätigung ausdrucken. Entgegen der Ankündigung am Ende der Online-Anmeldung muss der Berufsschule jedoch nicht das Anmeldeformular mit Unterschrift an der Schule vorgelegt werden.

Weitere wichtige Informationen zur Anmeldung finden Sie in unserer Rubrik „Eltern/Betriebe/Lehrkräfte“ unter „Formulare/Downloads“. Beachten Sie hier u.a. die ergänzenden Datenschutzhinweise zur Übermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Berufsschulbesuchs. Diese wie weitere Informationen sind unter "Informationen zur Schule bzw. zum Schuljahresbeginn" zu finden.

Schüler mit einem möglichen Unterstützungs- bzw. Förderungsbedarf sowie weiteren Beratungs- oder Hilfsbedarf weisen wir auf diese Seite hin: Beratungsangebote

Weiterlesen … Anmeldung zum Besuch der Berufsschule

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Sprechzeiten mit unseren Lehrkräften

Sie erreichen die Lehrkräfte telefonisch über das Sekretariat oder direkt per E-Mail.

Link zur Verwaltung

Die E-Mail-Adressen unserer Lehrkräfte finden Sie hier.

E-Mail-Adressen Lehrkräfte (PDF)

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, sich über den Leistungsstand und das Verhalten Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes bzw. Ihrer Auszubildenden mit allen Lehrkräften am Eltern- und Ausbildersprechtag zu informieren. Dieser Sprechtag findet immer im Januar des laufenden Schuljahres statt. Den genauen Termin und weitere Informationen werden rechtzeitig auf der Startseite der Homepage verkündet.

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OStD Christian Käser, Schulleiter
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