Die ehemalige Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Frau Elisabeth Mette, besuchte unsere Schule und informierte BGJ-Klassen ausführlich über das bayerische Gerichtswesen. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde ging sie zunächst auf die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Richterin an einem Gericht ein.

Anschließend erklärte Frau Mette den interessierten Schülerinnen und Schülern die Unterschiede zwischen der ordentlichen und der besonderen Gerichtsbarkeit. Neben dem Aufbau der einzelnen Gerichtsbarkeiten wurde in diesem Zusammenhang auch die Zuständigkeit der einzelnen Gerichte besprochen. So lernten die Teilnehmenden für welche Streitfälle das
• Amtsgericht
• Arbeitsgericht
• Sozialgericht
• Verwaltungsgericht
• Finanzgericht
zuständig ist.
Hierbei erfuhren die angehenden Schreiner, dass bei Schwarzarbeit z. B. eine Klage vor dem Amtsgericht, Sozialgericht und Finanzgericht möglich sein kann. Am Ende der 90-minütigen Einheit hatten die Auszubildenden noch die Möglichkeit individuelle Fragen an die Rechtsexpertin zu stellen. Im Mittelpunkt stand hierbei Fragen aus dem Straf-, Arbeits- und Gewerberecht.
Das Gespräch bildete den Übergang vom Themengebiet „Sozialversicherungen“ zum Lerngebiet „Recht“ und wurde von Anton Scheidhammer organisiert.