Sprengelübersicht - Wer geht auf diese Schule?

Das Einzugsgebiet einer Schule wird als ihr Sprengel bezeichnet. Welche Berufsschule jeweils zuständig ist, ist abhängig vom Sitz des Ausbildungsbetriebes und vom gewählten Ausbildungsberuf. Ausnahmen werden nur auf Antrag und im Einzelfall gewährt. Näheres dazu finden Sie unter Gastschulantrag.

In den Berufsgrundschuljahren (Schreiner-/Zimmererausbildung) ist abweichend davon der Wohnsitz des Schülers entscheidend. Das gleiche gilt für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, so lange sie noch schulpflichtig sind.

Unser Angebot BIJ/k (Berufsintegrationsjahr in kooperativer Form) richtet sich auch nur an diejenigen Schüler, die in den Gemeinden unseres Grundsprengels leben.

Für Asylbewerber und Flüchtlinge werden an unserer Schule BIK/V (Berufsintegrationsvorklassen) und BIK (Berufsintegrationsklassen in kooperativer Form) angeboten. Für diese Klassen ist unser Einzugsgebiet auf den Landkreis Erding beschränkt.

Der Grundsprengel der Berufsschule Erding umfasst den Landkreis Erding und die Gemeinden Anzing, Forstinning, Hohenlinden, Markt Schwaben, Pliening und Poing. Darüber hinaus kann unser Sprengel für verschiedene Berufe erweitert sein. Bitte informieren Sie sich unter diesem Link bei der Regierung von Oberbayern. Hier finden Sie immer den aktuellen Sprengel aller Ausbildungsberufe mit der zugehörigen Berufsschulen.