1. Unterrichtsangebot der BS Erding für schulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz

Alle berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, die zum Schuljahresanfang direkt von einer anderen Schule zu uns kommen, besuchen als Regelangebot ein Berufsvorbereitungsjahr bzw. Berufsintegrationsjahr in Vollzeit. 

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei fachlichem Interesse) kann auf Antrag auch eine Fachklasse unseres Hauses besucht werden.

2. Rechtliche Grundlagen

Im Allgemeinen dauert laut BayEUG Art. 35 (2) die Schulpflicht für in Bayern lebende Schüler zwölf Jahre (z. B. neun Jahre Mittelschule in Vollzeit und drei Jahre Berufsschule in Teilzeit) bzw. laut BayEUG Art. 39 (2) bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

Ausnahmen davon werden im BayEUG Art. 39 (Berufsschulpflicht) geregelt. Das heißt: Absolventen der Mittelschule, die keinen Ausbildungsplatz gefunden und keinen mittleren Schulabschluss erreicht haben, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet!